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   VG Cottbus, 11.12.2019 - 3 K 247/16   

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VG Cottbus, 11.12.2019 - 3 K 247/16 (https://dejure.org/2019,48855)
VG Cottbus, Entscheidung vom 11.12.2019 - 3 K 247/16 (https://dejure.org/2019,48855)
VG Cottbus, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 3 K 247/16 (https://dejure.org/2019,48855)
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  • BVerwG, 27.04.1993 - 1 C 9.92

    Spielhalle - Veränderung - Nutzungsänderung - Betriebliche Einheit

    Auszug aus VG Cottbus, 11.12.2019 - 3 K 247/16
    Dies gilt aber nur innerhalb der Grenzen, die einer Zusammenfassung oder Trennung objektiv gesetzt sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1980 - 4 C 99/77 - NJW 1981, 776, beck-online und vom 27. April 1993 - 1 C 9/92 - juris Rn. 15).

    Dabei hängt es von den Umständen des Einzelfalles ab, ob eine Änderung einer zuvor einheitlichen Nutzung mehrere "selbständige Nutzungseinheiten" entstehen lässt, oder ob es sich bei neugeschaffenen Nutzungseinheiten um Teile einer "betrieblichen Einheit" handelt, die als ein einheitliches Vorhaben zu behandeln sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1993 - 1 C 9/92 - juris Rn. 15).

    Die betriebliche Einheit kommt auch darin zum Ausdruck, dass der Lagerraum ausweislich der Ausführungen des Klägers in der mündlichen Verhandlung für beide Einheiten genutzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1993 - 1 C 9/92 - juris Rn. 15) und die im Thekenbereich vorhandene Tür den Zugang hierzu ermöglichen soll.

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 8.05

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Cottbus, 11.12.2019 - 3 K 247/16
    Maßgeblich hierfür sind bauliche und betrieblich-funktionale Gesichtspunkte, die für oder gegen einen selbständigen Betrieb sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 4 C 8/05 - juris Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 4 B 103/92 - juris Rn. 4; zu alledem auch VG Ansbach, Urteil vom 21. Oktober 2015 - AN 9 K 14.00663 - juris Rn. 29).

    Darüber hinaus steht der Bewertung beider Einheiten als getrennte Vorhaben auch entgegen, dass bei Schließung einer der beiden Zugänge zu der Toilettenanlage das jeweilige Teilobjekt über keine Sanitäranlagen verfügen würde, sodass beide Einheiten zwar unabhängig voneinander, nicht aber gleichzeitig betrieben werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 4 C 8/05 - juris Rn. 10 f.).

  • VGH Bayern, 13.05.2016 - 9 ZB 14.1419

    Gerichtliche Beurteilung der bebauungsrechtlichen Wirkungen eines Vorhabens

    Auszug aus VG Cottbus, 11.12.2019 - 3 K 247/16
    Ein räumlicher Zusammenhang ergibt sich daraus, dass beide insoweit auch schon vom Kläger in den Antragsunterlagen als " Teil objekte" bezeichneten Räumlichkeiten über eine gemeinsame Toilettenanlage verfügen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. März 1990 - 1 C 47/88 - juris Rn. 15; VGH Bayern, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 9 ZB 14.1419 - juris Rn. 49; VG Augsburg, Urteil vom 16. Juli 2008 - Au 4 K 07.808 - juris Rn. 26) und ein Wechsel zwischen den Objekten über den dortigen Flur möglich ist.

    So sind die Fensterscheiben von außen mit der gleichen Folie versehen, die eine optische Abgrenzung der Objekte voneinander erst bei näherer Betrachtung ermöglicht und für den Besucher jedenfalls auf den ersten Blick den Schluss zulässt, dass es sich um nur einen Betrieb handelt (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 9 ZB 14.1419 - juris Rn. 50; VG Köln, Urteil vom 26. Januar 2011 - 23 K 5066/09 - juris Rn. 36).

  • VG Ansbach, 21.10.2015 - AN 9 K 14.00663

    Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung als Wettbüro

    Auszug aus VG Cottbus, 11.12.2019 - 3 K 247/16
    Maßgeblich hierfür sind bauliche und betrieblich-funktionale Gesichtspunkte, die für oder gegen einen selbständigen Betrieb sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 4 C 8/05 - juris Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 4 B 103/92 - juris Rn. 4; zu alledem auch VG Ansbach, Urteil vom 21. Oktober 2015 - AN 9 K 14.00663 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 47.88

    Begriff der Spielhalle bei benachbarten Räumen

    Auszug aus VG Cottbus, 11.12.2019 - 3 K 247/16
    Ein räumlicher Zusammenhang ergibt sich daraus, dass beide insoweit auch schon vom Kläger in den Antragsunterlagen als " Teil objekte" bezeichneten Räumlichkeiten über eine gemeinsame Toilettenanlage verfügen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. März 1990 - 1 C 47/88 - juris Rn. 15; VGH Bayern, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 9 ZB 14.1419 - juris Rn. 49; VG Augsburg, Urteil vom 16. Juli 2008 - Au 4 K 07.808 - juris Rn. 26) und ein Wechsel zwischen den Objekten über den dortigen Flur möglich ist.
  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei

    Auszug aus VG Cottbus, 11.12.2019 - 3 K 247/16
    Das zur Prüfung im bauaufsichtlichen Verfahren gestellte Vorhaben ist die bauliche Anlage in ihrer durch die Nutzung bestimmten Funktion als Einheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1974 - IV C 32.71 - juris Rn. 12; VGH Bayern, Beschluss vom 11. Juli 1990 - 14 CS 90.1437 - juris Rn. 19; Lechner, in: Simon/Busse, BayBO, Stand August 2019, Art. 68 Rn. 14).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92

    Bauplanungsrecht: Kerngebietstypizität einer mit einer Gaststätte verbundenen

    Auszug aus VG Cottbus, 11.12.2019 - 3 K 247/16
    Maßgeblich hierfür sind bauliche und betrieblich-funktionale Gesichtspunkte, die für oder gegen einen selbständigen Betrieb sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 4 C 8/05 - juris Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 4 B 103/92 - juris Rn. 4; zu alledem auch VG Ansbach, Urteil vom 21. Oktober 2015 - AN 9 K 14.00663 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77

    Begriff des

    Auszug aus VG Cottbus, 11.12.2019 - 3 K 247/16
    Dies gilt aber nur innerhalb der Grenzen, die einer Zusammenfassung oder Trennung objektiv gesetzt sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1980 - 4 C 99/77 - NJW 1981, 776, beck-online und vom 27. April 1993 - 1 C 9/92 - juris Rn. 15).
  • VG Augsburg, 16.07.2008 - Au 4 K 07.808

    Unbegründete Klage auf Erteilung einer Nutzungsänderung; Bestimmung des

    Auszug aus VG Cottbus, 11.12.2019 - 3 K 247/16
    Ein räumlicher Zusammenhang ergibt sich daraus, dass beide insoweit auch schon vom Kläger in den Antragsunterlagen als " Teil objekte" bezeichneten Räumlichkeiten über eine gemeinsame Toilettenanlage verfügen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. März 1990 - 1 C 47/88 - juris Rn. 15; VGH Bayern, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 9 ZB 14.1419 - juris Rn. 49; VG Augsburg, Urteil vom 16. Juli 2008 - Au 4 K 07.808 - juris Rn. 26) und ein Wechsel zwischen den Objekten über den dortigen Flur möglich ist.
  • VG Köln, 26.01.2011 - 23 K 5066/09

    Nutzunsänderung zweier Spielhallen bei neuer Aufteilung der Gesamtfläche auf die

    Auszug aus VG Cottbus, 11.12.2019 - 3 K 247/16
    So sind die Fensterscheiben von außen mit der gleichen Folie versehen, die eine optische Abgrenzung der Objekte voneinander erst bei näherer Betrachtung ermöglicht und für den Besucher jedenfalls auf den ersten Blick den Schluss zulässt, dass es sich um nur einen Betrieb handelt (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 9 ZB 14.1419 - juris Rn. 50; VG Köln, Urteil vom 26. Januar 2011 - 23 K 5066/09 - juris Rn. 36).
  • VGH Bayern, 11.07.1990 - 14 CS 90.1437
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